Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
Zaxxo UG (haftungsbeschränkt)
Relystr. 20
64720 Michelstadt
- im Folgenden: Auftragnehmer -
Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen
1.1 Allgemeines
1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.
1.1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
1.2.1 Sofern der Kunde dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erfüllung der in Auftrag gegeben Leistungen zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrecht etc.) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Auftragnehmer ist vor allem nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Der Auftragnehmer wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z. B. die Daten für das Impressum, Grafiken, Logos etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
1.2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z. B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
1.2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – vom Auftragnehmer zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
1.2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
1.2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
Teil 2 – Onlineauftritte und Technik
2.1 Webseiten- und Shoperstellung (agil)
2.1.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.
2.1.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
2.1.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Auftragnehmer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften u. Ä. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustande.
2.1.4 Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist der Auftragnehmer nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
2.1.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
2.1.6 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.1.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) sind vom Auftragnehmer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
2.1.8 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
2.1.9 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
2.1.10 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder der Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
2.2 Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)
2.2.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.
2.2.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online- Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
2.2.3 Maßgeblich für den Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Der Auftragnehmer wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte der Auftragnehmer erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen des Auftragnehmers hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber dem Auftragnehmer verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.
2.2.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt der Auftragnehmer ein Pflichtenheft, das primär die fachlich-technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt der Auftragnehmer dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das vom Auftragnehmer erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag des Auftragnehmers endgültig nicht einverstanden, kann er oder der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen des Auftragnehmers sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.
2.2.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. Der Auftragnehmer erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt der Auftragnehmer grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert der Auftragnehmer die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.
2.2.6 Der Auftragnehmer stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Die Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Webseite oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und/oder per E-Mail zuzusenden und/oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseiten sind im Übrigen Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.
2.2.7 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.2.8 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform anzeigen. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf der Auftragnehmer vorübergehende Workarounds bereitstellen.
2.2.9 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) sind vom Auftragnehmer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
2.2.10 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
2.2.11 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
2.2.12 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder der Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
2.3 Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops
2.3.1 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). Der Auftragnehmer kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder der Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
2.3.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z. B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
2.3.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
2.3.4 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Der Auftragnehmer schuldet vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
2.4 Webhosting
2.4.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden auch das Hosten der von ihm erstellten Webseiten / Shops an. Der Auftragnehmer wird zur Erfüllung seiner Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen. Über die eingesetzten Server und Drittunternehmen wird der Auftragnehmer den Kunden vor Vertragsschluss informieren. Der spezifische Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
2.4.2 Die Verfügbarkeit der vom Auftragnehmer zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99 Prozent im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch vom Auftragnehmer nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers etc.).
2.4.3 Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er den Auftragnehmer oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
2.4.4 Auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz dürfen keine Inhalte gespeichert werden, die beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend, volksverhetzend, rechtsextremistisch, diskriminierend, verfassungsfeindlich, jugendgefährdend oder pornografisch sind, die gegen die Rechte Dritter (z.B. Marken- und Urheberrecht) oder sonstiges geltendes Recht oder die guten Sitten (insbesondere Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) verstoßen oder Schadcode bzw. Schadsoftware enthalten. Sofern der Auftragnehmer Kenntnis darüber erlangt, dass im Rahmen des Hostings unzulässige Inhalte im Sinne dieses Absatzes auf dem bereitgestellten Speicherplatz hinterlegt sein könnten, wird er wie folgt vorgehen:
2.4.4.1 Der Auftragnehmer wird die betreffenden Inhalte unverzüglich kursorisch prüfen. Sollte die kursorische Prüfung ergeben, dass ein unzulässiger Inhalt nicht ausgeschlossen werden kann, kann der Auftragnehmer diesen nach eigenem Ermessen vorläufig sperren oder andere, der Gefährdungslage angemessene Maßnahmen bis hin zur Löschung des Inhalts treffen. Der Auftragnehmer wird den Kunden zur Stellungnahme auffordern und ihm hierfür eine angemessene Frist einräumen.
2.4.4.2 Sobald die Stellungnahme des Kunden vorliegt oder wenn der Kunde innerhalb der eingeräumten Frist keine Stellungnahme abgegeben hat, wird der Auftragnehmer eine endgültige Entscheidung darüber treffen, wie mit dem betroffenen Inhalt umzugehen ist. Hierbei kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Verwarnung; unbefristete Sperrung oder endgültige Löschung des Inhalts; vorübergehende Sperrung des Kunden (alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen); ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags; Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straftat im Raum steht, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person darstellen kann, ist der Auftragnehmer gesetzlich verpflichtet, diese zu melden). Der Auftragnehmer wird die jeweilige Maßnahme erst nach einer gründlichen und objektiven Abwägung vornehmen und hierbei insbesondere die Schwere des Verstoßes, die Anzahl der Gesamtverstöße, potenzielle Auswirkungen auf die vom Auftragnehmer bereitgestellten Dienste, dessen Kunden und sonstige Dritte, das Gesamtverhalten (z.B. Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Verstoßes), das Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit), die Motive des Verstoßes (soweit erkennbar) und die Einlassung des Kunden (sofern vorhanden) berücksichtigen.
2.4.4.3 Der Auftragnehmer wird den Kunden über die Bewertung, deren Ergebnis und die beschlossenen Maßnahmen informieren, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
2.4.4.4 Der Auftragnehmer wird die gespeicherten Inhalte nicht proaktiv prüfen und – vorbehaltlich abweichender Angaben – auch keine automatisierten Prüfungen der abgelegten Inhalte vornehmen. Er wird jedoch tätig, sobald er selbst derartige Inhalte erkennt oder von Dritten über solche Inhalte in Kenntnis gesetzt wird. Sofern der Kunde Kenntnis von derartigen Inhalten erlangt, kann er sich selbstverständlich jederzeit an den Auftragnehmer wenden; hierzu kann er die Kontaktdaten im Impressum verwenden.
Teil 3 – Erstellung und Gestaltung von Content
3.1 Erstellung von Texten / Copywriting
3.1.1 Der Auftragnehmer erstellt für den Kunden u. a. Texte (z. B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten, Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.
3.1.2 Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird der Auftragnehmer diese dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
3.1.3 Sofern der Auftragnehmer mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen. Sofern der Kunde die Texte selbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen. Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.
3.1.4 Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“.
Teil 4 – Marketing
4.1 SEO-Marketing
Der Auftragnehmer bietet dem Kunden u. A. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung des Auftragnehmers das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
4.2 SEA-Kampagnen
Der Auftragnehmer bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. Den Auftragnehmer trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Der Auftragnehmer unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords, obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne. Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.
4.3 Schaltung von Werbeanzeigen
4.3.1 Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Medien („Anzeigen“).
4.3.2 Der Auftragnehmer berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese eine möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. Bestimmte Ergebnisse (z. B. Verkaufszahlen, Leads) sind hierbei nicht geschuldet.
4.3.3 Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder für die Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt jedoch allein dem Kunden. Der Auftragnehmer wird diese Inhalte, aber auch die Anzeigen insgesamt, nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte der Auftragnehmer in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen, kann der Auftragnehmer das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der Anzeigen verweigern.
4.3.4 Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach vom Auftragnehmer in die jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei der Auftragnehmer nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.
4.3.5 Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.
4.3.6 Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Der Auftragnehmer wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.
Teil 5 – Sonstige Bestimmungen
5.1 Preise und Vergütung
Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.
5.2 Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auffordern. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs.2 S.1 BGB wird auf 2 Wochen ab Abnahmeaufforderung festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine abweichende Abnahmefrist erforderlich ist, die der Auftragnehmer dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
5.3 Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Auftragnehmer. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Auftragnehmer resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
5.4 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
5.4.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
5.4.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Auftragnehmer ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
5.4.3 Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der vom Auftragnehmer erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
5.5 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
5.6 Haftung/Freistellung
5.6.1 Der Auftragnehmer haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.6.2 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
5.7 Schlussbestimmungen
5.7.1 Die zwischen dem Auftragnehmer und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
5.7.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
5.7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E- Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Diese Geschäftsbedingungen (kurz: AGBs) sind die Grundlage aller Vertragsbeziehungen, bei denen die Zaxxo UG (haftungsbeschränkt), kurz Zaxxo, Leistungen für Sie erbringt. Der individuelle Auftrag hat Vorrang, danach ein eventuell geschlossener Rahmenvertrag und schließlich diese Geschäftsbedingungen.
Wenn in dem mit Ihnen geschlossenen individuellen Vertrag oder Rahmenvertrag nichts anderes vereinbart ist, weisen wir Ihre Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen zurück.
I. Angebote, Angaben & Fristen
(1) Wir halten uns 4 (vier) Wochen an unsere Angebote gebunden.
(2) Abweichungen von Beschreibungen und Angaben, zum Beispiel aus Prospekten, Katalogen oder anderen schriftlichen Unterlagen behalten wir uns ausdrücklich vor. Auch Anpassungen wegen technischen Fortschritts behalten wir uns vor.
(3) Der Kunde beauftragt die Zaxxo mittels schriftlichem Auftrag – sei es die Bestellung in einem Webshop, der unsere Dienstleistungen führt – oder per Email, Brief oder Fax unter Bezug auf ein zuvor unterbreitetes Angebot oder die ausgewiesenen Spezifikation im Internet, wobei hier zu berücksichtigen ist, dass wir bei Webseiten Dritter für die Richtigkeit des Angebots nicht garantieren können. Maßgeblich sind die Informationen auf der Webseite der Zaxxo.
II. Unsere Leistungen
(1) Selbstverständlich führen wir alle Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit aus. Daraus ergibt sich aber keine Verpflichtung oder ein einklagbares Recht auf das Erreichen irgendwelcher von Ihnen definierten Ziele, wie Umsatzgrößen, Kosten-/Umsatzverhältnisse oder ähnliches.
(2) Die Zaxxo darf jederzeit Dritte und/oder Subunternehmer mit der Erbringung unserer Leistungen beauftragen. Dabei wird sichergestellt und vorausgesetzt, dass jede beauftragte Person sich an dieselben Regeln hält wie wir, insbesondere bezüglich Vertraulichkeit und Datenschutz.
(3) Unsere Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage an unserem Standort in 64720 Michelstadt, beziehungsweise am Standort des Büros der Person, die mit der Ausführung der betreffenden Arbeit betraut ist.
III. Änderungen an Aufträgen („Change Requests“)
(1) Sollten von Ihrer Seite aus Änderungen von zuvor vereinbarten Leistungen gewünscht werden, sogenannte Change Requests, so werden wir gegen Vergütung nach den vereinbarten Stunden- und Tagessätzen die Machbarkeit, sowie den Mehraufwand prüfen und Sie möglichst kurzfristig über den finanziellen und zeitlichen Änderungsrahmen informieren.
Soweit möglich und notwendig, werden wir darüber hinaus für Sie prüfen, inwieweit eine solche Änderung Auswirkungen auf bisher umgesetzte Leistungen und deren Nutzbarkeit hat. Wurde nichts anderes vereinbart, berechnen wir die Aufwände für die besagten Prüfungen nach den vereinbarten Sätzen.
(2) Sie dürfen die Unterbrechung der Leistungserbringung fordern, um die Auswirkungen der Konsequenzen eines Change Requests zu prüfen, sofern Sie uns spätestens zum Zeitpunkt der Forderung der Unterbrechung zusichern, die Ausfallzeiten und die durch die Unterbrechung eventuell aufwändigere Wiederaufnahme der Projektrealisierung zu vergüten.
(3) Vereinbarte Leistungsfristen und Zeitpläne verlängern sich um die Zeit der Unterbrechung und darüber hinaus um die Zeit der unter Umständen aufwändigeren Wiederaufnahme.
(4) Change Requests sind von Ihnen in schriftlicher Form abzufassen und unterzeichnet an uns zu übersenden. Ein gescanntes PDF reicht hierzu aus. Sollten aus unserer Sicht deutliche Vorbehalte gegen den Change Request vorgebracht werden können, oder sehen wir die ursprünglich vereinbarten Zielvorgaben durch einen Change Request als nicht mehr erreichbar an und eine Einigung zwischen der Zaxxo und Ihnen ist nicht möglich, wird das Projekt wie ursprünglich vereinbart realisiert.
IV. Preise, Zahlungen
(1) Unsere Preisangaben – zum Beispiel auf Angeboten, in Prospekten, Katalogen und auf Webseiten verstehen sich als Nettopreise ab 64720 Michelstadt zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug nach 7 (sieben) Kalendertagen zur Zahlung fällig.
(2) Leistungen werden jeweils zum Monatsende nach jeweiliger Vereinbarung, bei Abrechnung nach Stundensätzen nach angefangenen Viertelstunden abgerechnet. Wir dürfen Teilleistungen abrechnen, soweit das nach unserem Ermessen wirtschaftlich sinnvoll ist.
(3) Ausnahme sind Lizenzgebühren für unser Feed-Management-Tool TurboFeed, wobei die Gebühren im Voraus fällig sind. Sollte eine Zahlung nicht rechtzeitig erfolgen, so ist die Zaxxo berechtigt, die Lizenz nach voriger Ankündigung zu pausieren, bzw. zu entziehen, was zu einem Stillstand des Feedsystems führt.
(4) Reisekosten werden wie folgt abgerechnet: Fahrten mit Pkw werden nach jeweils gesetzlicher Höhe abgerechnet (aktuell € 0,30/km), Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten reichen wir an Sie weiter. Gerne überlassen wir Ihnen auf Wunsch die Organisation und Buchung.
(5) Sollten Sie uns aus anderen Aufträgen oder Geschäftsverhältnissen Zahlungen schulden, haben wir das Recht, Ihre geleisteten Zahlungen gegebenenfalls darauf anzurechnen. Sollten aus besagtem anderem Verhältnis Kosten und/oder Zinsen entstanden sein, dürfen wir Ihre Zahlung auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anrechnen.
(6) Für bei Dritten einzuholende Leistungen anfallende Beträge, wie Klickbudgets oder Provisionen, sowie allgemein Fremdleistungen leiten wir die entstehenden Kosten im Voraus an Sie weiter, sofern die Kosten spezifiziert sind.
Ansonsten leiten wir die Kosten umgehend mit einem Zahlungsziel von einem (1) Tag an Sie weiter, sobald wir von der tatsächlichen Höhe der Kosten Kenntnis erlangt haben.
V. Ihre Mitwirkung
(1) Zu Beginn der Zusammenarbeit benennen Sie gegenüber der Zaxxo einen inhaltlich kompetenten und zur Entgegennahme und Abgabe von Willenserklärungen bevollmächtigten Ansprechpartner für die Dauer der gesamten Kundenbeziehung, bei mehreren unterschiedlichen Projekten und nach Bedarf auch einen für jedes Projekt.
Sollte der Ansprechpartner wechseln, setzen Sie die Zaxxo umgehend davon in Kenntnis. Kosten, die aufgrund eines Versäumnisses der Nennung eines neuen Ansprechpartners entstehen, haben Sie zu tragen.
(2) Sie sind dafür verantwortlich, der Zaxxo alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Daten, Materialien, ggf. Zugänge und Zugriffsrechte (zum Beispiel, aber nicht nur auf Datenbanken, Webdienste und Server) umgehend nach Beauftragung kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Solange und soweit Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, verschiebt sich ein im Vorfeld vereinbarter Fälligkeitstermin für eine zu erbringende Leistung um die Zeit, die wir nicht alle erforderlichen Daten, Materialien, Zugänge und Zugriffsrechte haben. Sollte darüber hinaus noch Personal von Ihrer Seite abgestellt werden müssen, gilt dieser Punkt (2) auch für die rechtzeitige Bereitstellung dieser Ressourcen.
(3) Sollte Ihre unterlassene Mitwirkung dazu führen, dass von der Zaxxo bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen gegenstands- oder wertlos werden, entfällt unsere Leistungspflicht. Die bis dahin erbrachten Aufwände müssen Sie selbstverständlich in vollem Umfang, laut dem vereinbarten Angebot, beziehungsweise der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste vergüten.
VI. Ihre übermittelten Daten, Freistellung von der Prüfung
(1) Die Zaxxo ist nicht verpflichtet, die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten und Datenbanken, sowie sonstigen Materialen (darunter fallen auch aber nicht nur: Logos, Domainnamen, Bildmaterial, Beschreibungen und Benutzerkennungen), sowie weiteren von Ihnen zur Verfügung gestellten Content auf Rechtmäßigkeit, insbesondere nicht auf Verletzung von Schutzrechten Dritter und auf Wettbewerbsverstöße zu prüfen.
(2) Für die Richtigkeit der Angaben und die Einhaltung von Recht und Gesetz sind allein Sie als Auftraggeber verantwortlich.
(3) Sollte der Fall eintreten, dass ein Dritter uns in Haftung / Anspruch aufgrund einer behaupteten oder realen Verletzung eines Rechtes nimmt, welche aufgrund der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten beziehungsweise von Ihnen stammende Inhalte zurückzuführen ist, werden Sie die Zaxxo auf unsere erste Aufforderung diesbezüglich von jeglicher Haftung und aller Kosten der Rechtsverfolgung freistellen.
VII. Fristen, Verzug
(1) Sollte der Fall eintreten, dass unsere Leistungserbringung wegen höherer Gewalt eingeschränkt, beziehungsweise nicht möglich ist, ist die Zaxxo zur Erbringung dieser Leistungen nicht verpflichtet.
Daraus resultierende Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer des Ereignisses sowie gegebenenfalls um die Dauer der Wiederherstellung eines Zustands, in dem die reguläre Arbeit wieder aufgenommen werden kann.
(2) Zu den Ereignissen, die die Zaxxo unter höherer Gewalt zusammenfasst, zählen unter anderem:
- Stromausfall
- Wetterbedingter oder Unfallbedingter Zusammenbruch des Straßenverkehrs
- Ausfall der Kommunikationsleitungen
- Serverausfälle
- Weitere Ausfälle oder Einschränkungen von Leistungen und Diensten, die ein
- ungehindertes Arbeiten einschränken oder gar unmöglich machen und die außerhalb des direkten Einflussbereichs der Zaxxo liegen.
(3) Damit wir in Verzug geraten, müssen Sie uns nach Ablauf eines vereinbarten Liefertermins, ansonsten nach Ablauf einer angemessenen Frist in Textform eine Nachfrist von 1 (einem) Monat gesetzt haben.
VIII. Eigentumsvorbehalt
(1) Die Zaxxo behält sich das Eigentum an gelieferten Werken bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen Sie zustehenden und gegebenenfalls erst nach Lieferung des jeweiligen Werkes noch entstehenden Forderungen vor, gleich aus welchem Rechtsgrund.
(2) Wenn Sie gegenüber der Zaxxo im Zahlungsverzug sind, dürfen wir Arbeiten und Projekte, an denen wir uns das Eigentum vorbehalten (gemäß §273 BGB), auf Ihre Kosten zurücknehmen oder diesbezüglich Abtretung Ihrer Herausgabeansprüche gegen Dritte verlangen. Ein solches Verlangen ist kein Rücktritt vom Vertrag.
(3) Eine Nichtbezahlung der Lizenzgebühren für erstellte und zur Verfügung gestellte Software, beziehungsweise Dienste, resultiert in einer Sperrung, Abschaltung der Dienste durch die Zaxxo, nachdem Sie mindestens eine Nachfrist von sieben (7) Tagen erhalten haben.
IX. Gesetzliche Gewährleistung
(1) Ab Lieferung einer Arbeit übernehmen wir ein (1) Jahr Gewährleistung. Basis dieser Gewährleistung ist das Datum der Übermittlung, spätestens jedoch das Datum der Rechnungsstellung für die entsprechende Arbeit.
(2) Bei Mängeln darf die Zaxxo nach eigenem Ermessen und für Sie kostenfrei einen Versuch zur Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung unternehmen. Sollte der Versuch fehlschlagen und wir den Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beheben können (Fehlschlagen der Mangelbeseitigung), dürfen Sie nach Ihrer Wahl die Vergütung angemessen mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Die Zaxxo ist stets auf eindringlichste bemüht, tadellose Arbeit abzuliefern. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, stehen wir jederzeit für Gespräche zur Verfügung, um das Projekt
letztendlich zu Ihrer vollsten Zufriedenheit abschließen zu können. Dazu sind wir aber auch auf Ihre Mithilfe und Ihr Feedback angewiesen. Deshalb: Sprechen Sie mit uns.
(4) Wenn und soweit Sie unsere Leistungsergebnisse ändern oder ändern lassen, entfallen Ihre Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln, es sei denn, Sie weisen nach, dass aufgetretene Mängel nicht auf diese Änderung zurück zu führen sind und dass uns die jeweilige Änderung die Fehleranalyse und -beseitigung nicht erschwert.
(5) Sie sind verpflichtet, die von der Zaxxo erbrachten Leistungen unverzüglich nach Fertigstellung auf einwandfreie Funktion und Fehlerfreiheit zu prüfen.
Erkennbare Mängel müssen Sie schriftlich innerhalb von vier (4) Wochen nach Fertigstellung gegenüber der Zaxxo anzeigen, verdeckte innerhalb von vier (4) Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Mangel erkennen oder erkennen müssten.
(6) Sollte sich herausstellen, dass ein von Ihnen angezeigter Mangel nicht besteht, dürfen wir unsere im Rahmen der Überprüfung des Systems entstandenen Aufwände nach den zwischen uns vereinbarten Verträgen, Rahmenverträgen und Preislisten abrechnen.
X. Haftung
(1) Die Zaxxo wie auch Sie haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, also für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Höhe nach unbegrenzt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht für die Zaxxo nur, soweit eine Pflicht verletzt worden ist, ohne deren Erfüllung der Vertragszweck nicht erreicht werden kann (sog. „Kardinalpflicht“).
(2) Soweit es zulässig ist, haftet die Zaxxo nur für direkt durch unsere Tätigkeit entstandene Schäden und dies auch nur in vertragstypisch vorhersehbarer Höhe.
(3) Bei Datenverlust ist unsere Haftung auf den Wert beschränkt, der für die Wiederherstellung dieser Daten anfällt, wenn Sie vor Auftreten des Datenverlustes regelmäßige und der jeweiligen Gefahr des Datenverlustes entsprechende Sicherungskopien von Daten und Programmen (inklusive des Betriebssystems) auf geeigneten und dem technischen Fortschritt
entsprechenden Backup-Medien hergestellt haben.
(4) Die Ansprüche gegenüber der Zaxxo verjähren ein Jahr nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist, selbstverständlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Hemmungs- und Erneuerungstatbestände.
(5) Unsere Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf € 25.000,00 für die gesamte Kundenbeziehung beschränkt. Wir bieten Ihnen gern auf Wunsch Konditionen für höhere Haftungssummen an.
(6) Zwingende Haftungsvorschriften, z. B. § 14 ProdHG, werden nicht angetastet.
XI. Vertraulichkeit und Datensicherheit von Internet-Leitungen
(1) Die Zaxxo und Sie verpflichten sich, sämtliche bei der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Informationen und Unterlagen des jeweils anderen, die entweder offensichtlich als vertraulich anzusehen sind oder vom anderen Vertragspartner als solche bezeichnet werden, vertraulich zu behandeln.
(2) Vertraulich behandeln nach (1) bedeutet, dass weder die Zaxxo noch Sie vertrauliche Informationen der anderen Partei einem Zulieferer, Kooperationspartner oder Dritten ohne die
schriftliche Einwilligung der anderen Partei zugänglich machen darf und vertrauliche Informationen außerdem vor versehentlicher Offenlegung gegenüber Dritten mit derselben Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten, keinesfalls jedoch schlechter als angemessen zu schützen hat.
(3) Der jeweilige Empfänger vertraulicher Informationen hat sicherzustellen, dass alle Personen in seinem Kontrollbereich und mit Zugriff auf vertrauliche Informationen auf die unbedingte Vertraulichkeit hingewiesen werden muss.
Ebenfalls ist jeder Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass er sich ebenfalls an die Vertraulichkeitsregelungen dieses Vertrages zu halten hat. Jeder Empfänger vertraulicher Informationen hat außerdem unverzüglich die andere Partei zu informieren, wenn er von der Offenlegung vertraulicher Information entgegen diesem Vertrag oder wegen einer Rechtspflicht zur Veröffentlichung, zum Beispiel im Rahmen eines Rechtsstreits erfährt.
(4) Die Pflichten zur Vertraulichkeit nach Punkt XI. bleiben auch nach Ende unserer Zusammenarbeit bestehen und verfallen nicht.
(5) Die Zaxxo darf die im Rahmen unserer Zusammenarbeit gewonnenen Daten analysieren und darf sie gegebenenfalls statistisch aufbereiten (auch branchenspezifisch und branchenübergreifend). Diese Daten darf die Zaxxo Dritten zur Verfügung stellen, allerdings ausschließlich in aggregierter Form und so, dass Rückschlüsse auf die Herkunft der Daten nicht ohne weiteres möglich sind.
(6) Die Zaxxo weist Sie darauf hin, dass Internet-Leitungen ohne gesonderte Sicherungsmechanismen wie eine besondere, zusätzliche Verschlüsselung nicht abhörsicher sind und dass auf diese Weise Dritte theoretisch unbefugt Datenströme abhören und manipulieren können. Die Verantwortung für die Sicherheit der von Ihnen ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten tragen Sie vollumfänglich selbst. Die Zaxxo ist hierfür nicht zur Rechenschaft zu ziehen.
XII. Marketing, Referenz
(1) Sie gestatten der Zaxxo, eine Pressemitteilung über den Vertragsabschluss zu versenden, beziehungsweise zu veröffentlichen. Selbstverständlich erhalten Sie diese Meldung vorab zur Freigabe.
(2) Beide Parteien sind berechtigt, vom anderen Vertragspartner Marken, Kennzeichnungen und Logos zu verwenden, sofern keine abweichenden Vereinbarungen vorliegen.
XIII. Kündigung
(1) Fristen für eine ordentliche Kündigung, soweit der Vertrag seiner Natur gemäß überhaupt gekündigt werden kann, richten sich nach dem Angebot, beziehungsweise nach dem von der Zaxxo vorgelegten und von Ihnen unterschriebenen Vertrag, oder Rahmenvertrag.
(2) Sollte der zwischen der Zaxxo und Ihnen geschlossene Vertrag eine Laufzeit vorsehen, hat jede Partei das Recht, diesen Vertrag außerordentlich mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende zu kündigen, sollte der jeweils andere Vertragspartner insolvent werden, spätestens, wenn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird.
(3) Die Zaxxo darf den Vertrag mit Ihnen außerordentlich und fristlos kündigen, wenn Sie fällige Rechnungen trotz Mahnung, mit einem angemessenen Zahlungsziel, nicht in voller Höhe begleichen. Für hieraus entstehende Schäden haftet die Zaxxo ausdrücklich nicht.
XIV. Abtretung, Aufrechnung
(1) Sie dürfen Ansprüche gegen uns nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.
(2) Gegen unsere Forderungen dürfen Sie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.
XV. Sonstiges(1) Erfüllungsort ist Michelstadt.
(2) Überschriften zu unseren AGB haben wir zu Ihrer einfacheren Orientierung beigefügt; verbindlich sind jedoch ausschließlich die tatsächlichen
ausformulierten Texte dieser AGBs..
(3) Nebenabreden bedürfen immer der Schriftform und müssen als Vertragsbestandteil (zum Beispiel „Anlage 1 zum Vertrag zwischen … und … vom
XX.XX.XXXX) eindeutig gekennzeichnet sein.
(4) Jede Kündigung eines Vertrages, dessen Bestandteil diese AGBs sind, muss schriftlich erklärt werden.
(5) Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam oder gar undurchführbar sein oder werden, berührt das den Rest des Vertrages nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
(6) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.